Sachsen besteht aus den früheren Bezirken Dresden, Chemnitz und Leipzig, den heutigen Regierungsbezirken im Freistaat.
Sachsen ist seit 1990 wieder ein FREISTAAT.
Dieses im 19. Jahrhundert von Sprachpuristen eingeführte Synonym steht für "Republik" eines von monarchischer Herrschaft freien Staates. In der Weimarer Republik (1919 - 1933) führten mehrere deutsche Länder diese Bezeichnung. Nur Bayern blieb nach dem Zweiten Weltkrieg bei dem Namenszusatz, der jedoch keine praktische Bedeutung hat.
Thüringen führt seit 1993 als drittes Bundesland den Zusatz 'Freistaat'.
Das Landessignet Sachsens (vom Landtag beschlossen im Mai 2004) wurde zum Jahresbeginn 2005 vom Freistaat frei gegeben. Es lehnt sich an das königliche Wappen an und zeigt das Wappenschild mit grünem Rautenkranz sowie der Aufschrift "Freistaat Sachsen".
Das Signet darf von jedermann genutzt werden.
Das bisherige königliche Sachsen-Wappen durfte seit 1990 nur in zwei Varianten (schlichte, gerade Form und barocke Form) offiziell verwendet werden. Für Firmen, Vereine, Verbände ... wurde ein stilisiertes, modernes Sachsen-Wappen als Signet angeboten. Bei privater Verwendung des offiziellen Staatswappens drohte eine Ordnungsgeld.
Das allgemeine Landessignet wurde im Januar 1993 beschlossen. Mit diesem konnte die Zugehörigkeit zum Freistaat Sachsen zum Ausdruck oder die Herkunft dokumentiert werden.
Dieses Signet kann neben dem oben abgebildeten neuen weiterhin verwendet werden.